Qualität Preiswert Fair
Für die schönsten Parkett, Dielen Laminat und Vinyböden
Die Firma Parkett Dielen Laminat Stefan Henseler wurde im Februar 2010 von Tanja und Stefan Henseler
als Dienstleistungsunternehmen für den Bereich Parkett- und Fussbodentechnik gegründet.
Mit Sicherheit werden wir das Parkett und Bodenlegerhandwerk nicht neu erfinden, doch mit Innovationen und Handwerk auf dem Stand der Technik, sind wir immer daran Interessiert für Sie das beste Ergebniss zu erreichen.
Impressum
Parkett Dielen Laminat
Stefan Henseler
Laird of Gairloch
Bahnhofstrasse 13
53562 St.Katharinen
Büro: 02645/971876
Fax: 02645/971876
Mobil: 0178/4348403
E-Mail: info@fubotek.de
E-Mail: info@parkettprofi.tv
Ust-IdNr. DE269845132
Datenschutz
Parkett und Fussbodentechnik Henseler nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und wir halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
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Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.
Juli 2015
Parkett Dielen Laminat Bodenbeläge
Stefan Henseler Laird of Gailoch
AGB,S
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser Bedingungen und gelten sowohl für natürliche Personen (Verbraucher) und natürliche und juristische Personen, mit denen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit in
Geschäftsbeziehung getreten wird (Unternehmer).
2. Angebot/Vertragsabschluss/Leistungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Handelsübliche Abweichungen, technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie sich im Rahmen des Zumutbaren bewegen. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen gegenüber Prospekten, Abbildungen und Mustern sowie bezogen auf
Farbabweichungen bei Natur- und Kunststoffprodukten – z.B. Holz- oder Kunststoffoberflächen -, soweit hierdurch die vertragsmäßige Verwendung der Sache nicht eingeschränkt wird.
3. Lieferfristen
Alle Lieferfristen und –termine in unseren Verträgen sind – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder wegen
Ereignissen, die uns ohne unser Verschulden die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, unsere Leistung um die Dauer der Behinderung sowie zusätzlich um eine angemessene
Zeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren
und bereits erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich an diesen zu erstatten. Dauert die Liefer- und Leistungsbehinderung länger als 3 Monate, ist der Kunde, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, jederzeit nach
entsprechender Vorankündigung vorzeitig Teilleistungen oder Lieferung der gesamten Vertragsleistung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Zahlungen entsprechend den Vorgaben in der Auftragsbestätigung/Rechnung zu leisten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten worden ist. Sofern nach Vertragsschluss beim Kunden eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder eine solche bereits bei Vertragsschluss bestand und pflichtwidrig nicht mitgeteilt wurde (Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Einzelvollstreckung,
Wechsel- oder Scheckprotest o.ä.), die unseren Leistungsanspruch gefährdet, sind wir berechtigt, vom Kunden innerhalb einer angemessenen Frist die Bereitstellung einer ausreichenden Sicherheit zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche für den Fall des Rücktritts bleibt vorbehalten.
5. Gefahrübergang
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit ihrer Übergabe an ihn über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den
Kunde über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug ist.
6. Gewährleistung
Ist der Kunde Verbraucher, kann er eine Nacherfüllung verlangen.
Wir können die Art der gewählten Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang
der Ware und nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, für Unternehmer 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher 1 Jahr ab Ablieferung
der Ware. Der Verkauf von gebrauchten Waren an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Garantien erhält der Kunde von uns nicht; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und
Verjährungsfristen.
7. Eigentumsvorbehalt/Sicherheit
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Vertrags zustehenden Forderung unser Eigentum. Bei Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt oder sonstiger Sicherheit stehende Ware (z.B. bei Pfändung) sowie ihre Beschädigung oder Zerstörung unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei einem Besitzwechsel oder einem Wechsel des Wohnsitzes des Kunden. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware herauszuverlangen und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Unternehmer sind berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt
oder sonstiger Sicherheit stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Veräußerung gegenüber Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung
an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Verzug gerät.
8. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder eines Betriebsangehörigen von uns beruhen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden nach
dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen unser Geschäftssitz. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein
Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Erfolg und dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
(Stand Juli 2015)
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Stefan Henseler Laird of Gailoch
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